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Interessantes Gesetzliches - Landgericht erlaubt nächtliches Baden |
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Mietverträge in Mehrfamilienhäusern enthalten oft einen speziellen Passus, mit dem ein nächtliches Dusch- oder Badeverbot - in der Regel zwischen 22 Uhr und 4 Uhr - durchgesetzt werden soll. Kein Wunder: Die Bewohner angrenzender Wohnungen fühlen sich durch Fließ- und Föngeräusche in ihrer Nachtruhe gestört. Schichtarbeiter hingegen, die früh aus den Federn müssen, haben dagegen das Nachsehen und müssen sich während der "Sperrstunde" mit Katzenwäsche begnügen. Sie können aufatmen, denn nach Auffassung des Landgerichts Köln sind derlei Regelungen fürs Bad unzulässig, wie der LBS-Infodienst Recht und Steuern mitteilt. Das Urteil hatte eine Mieterin erwirkt, die sich das Dusch- und Badeverbot in ihrer Wohnung nicht gefallen lassen wollte. Nachdem sie sich immer wieder darüber hinweggesetzt hatte, war ihr die Wohnung vom Vermieter gekündigt worden. Die Richter erklärten das nächtliche Dusch- und Badverbot für null und nichtig. |
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